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   OLG Hamburg, 20.03.2019 - 1 Verg 1/19   

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https://dejure.org/2019,53275
OLG Hamburg, 20.03.2019 - 1 Verg 1/19 (https://dejure.org/2019,53275)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.03.2019 - 1 Verg 1/19 (https://dejure.org/2019,53275)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. März 2019 - 1 Verg 1/19 (https://dejure.org/2019,53275)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Voraussetzungen und Anforderungen eines Losentscheids im Vergabeverfahren; Nachprüfungsantrag bezüglich eines Losentscheids

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Los entscheidet?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Losentscheid ist ausnahmsweise zulässig! (VPR 2020, 155)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Losentscheid nur im Ausnahmefall! (IBR 2020, 303)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2020, 545
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 26.03.2015 - C-601/13

    Ambisig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2019 - 1 Verg 1/19
    Es widerspräche nun - wie sich gerade auch aus der von der Antragstellerin herangezogenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 26.3. 2015, C-601/13) ergibt - den Grundsätzen der Transparenz des Verfahrens (s. dazu Dreher in Immenga / Mestmäcker, WettbewR, 5. Aufl., § 97 GWB Rdnrn. 50 ff.) und der Freiheit von Diskriminierung einzelner Bewerber in eklatanter Weise, wenn die öffentliche Stelle außer diesen, ihren konkreten Bedarf erschöpfend beschreibenden Kriterien, weitere - zur Beschreibung und Bewertung an sich nicht notwendige und daher willkürlich ausgewählte - Kriterien allein zu dem Zweck hinzufügen müsste, um das Ergebnis einer Gleichwertigkeit mehrerer Angebote noch unwahrscheinlicher zu machen, als es dies ohnehin schon ist.
  • EuGH, 11.10.2007 - C-241/06

    Lämmerzahl - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG -Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2019 - 1 Verg 1/19
    Bei der Anwendung von § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist allerdings zu beachten, dass die - grundsätzlich zulässigen - Ausschlussfristen in den nationalen Rechtsordnungen und die Art und Weise ihrer Anwendung die Ausübung der Rechte, die den Teilnehmern an einem Vergabeverfahren nach nationalem Recht wie nach Gemeinschaftsrecht zustehen, nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (EuGH, Urt. v. 11.10.2007, Az. C-241/06, Rdnr. 52 der Entscheidungsgründe; Jaeger in Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl., 3. Bd., § 160 GWB Rdnr. 82 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2018 - Verg 3/18

    Umrechnung von Preisen in Preispunkte ist zulässige Wertungsmethode!

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2019 - 1 Verg 1/19
    Dass die Darlegung von Vorgabe und Durchführung im Einzelnen nicht im Vergabevermerk erfolgt ist, schadet damit nicht; denn mit der Darlegung im Nachprüfungsverfahren ist ein etwaiger Dokumentationsvermerk geheilt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.5. 2018, Az. VII 3/18, Rdnr. 46 ff. der Entscheidungsgründe, NZBau 2018, S. 779 ff., 782).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2007 - Verg 1/07

    Überprüfung eines Ausschreibungsverfahrens für die Durchführung bundesweiter

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2019 - 1 Verg 1/19
    Dem widerspricht schon der Umstand, das ein reiner Preiswettbewerb, also eine Ausschreibung, die als maßgebliches Kriterium für das wirtschaftlichste Angebot allein auf den Preis abstellt, nach allgemeiner Auffassung grundsätzlich zulässig ist (s. nur OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.5. 2007, Az. VII-Verg 1/07, NZBau 2007, S. 600 ff., 607; Seebo / Lehmann, Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl., 4. Bd., § 16d EU VOB/A Rdnr. 30 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 16.12.2016 - 7 Verg 6/16

    Schutzausstattung - Vergaberecht: Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2019 - 1 Verg 1/19
    Denn wenn in den Augen eines Bieters aus den Vergabeunterlagen selbst sich ergibt, dass zwischen den Kriterien, nach denen die Auswahl des Angebots erfolgen soll, das den Zuschlag erhält, ein gedanklicher Widerspruch besteht, drängt sich diesem Bieter, auch wenn er nicht fachjuristisch ausgebildet ist, die Frage geradezu auf, ob diese Widersprüchlichkeit mit den Grundsätzen des Vergaberechts vereinbar ist (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 16.12.2016, Az. 7 Verg 6/16, unter IV. 2. b. bb, Rdnr. 56 der Entscheidungsgründe).
  • BVerwG, 15.05.1991 - 6 P 15.89

    Personalratsvorstand - Wahl von Gruppenmitgliedern - Stimmengleichheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2019 - 1 Verg 1/19
    Um das zu gewährleisten, muss das Verfahren so gestaltet sein, dass es einerseits nicht zu schlicht, andererseits aber doch so übersichtlich ist, dass seine einzelnen Vorgänge ohne besonderen Aufwand erfassbar und überprüfbar sind (so, zum Losentscheid nach Stimmengleichheit bei einer Wahl, BVerwG, Beschl. v. 15.5. 1991, Az. 6 P 15/89, NJW 1991, S. 3231 f., 3232).
  • OLG Rostock, 01.08.2003 - 17 Verg 7/03

    Zulässigkeit eines Losverfahrens

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2019 - 1 Verg 1/19
    b) Da die Antragstellerin mit ihren den Losentscheid betreffenden Rügen präkludiert und ihr Nachprüfungsantrag insoweit unzulässig ist, hat der Senat in diesem Verfahren nicht zu entscheiden, ob ein Losentscheid - so die wohl herrschende Auffassung (s. nur Schneider, in Beck"scher VergR-Komm., Bd. 2, SektVO § 62 Rdnr. 36; Mestwerdt / Sauer in Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl., Bd. 3, VgV § 75 Rdnr. 34; OLG Rostock, Beschl. v. 1.8. 2003, Az. 17 Verg 7/03, ZfBR 2004, S. 192) -- vergaberechtlich zulässig ist.
  • VK Bund, 19.10.2022 - VK 1-85/22

    Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Klebebändern (Antragsbefugnis,

    Die Antragsgegnerin hat also bereits alle einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften beachtet, um das wirtschaftlichste Angebot im Wettbewerb zu ermitteln führt dies wie im Fall des Preisgleichstands nicht zum Erfolg (weil nicht ,,das" wirtschaftlichste Angebot ermittelt wurde), kommt praktisch kein anderes Kriterium in Betracht, das ebenso eine hinreichende Objektivität, Transparenz, Diskriminierungsfreiheit gewährleistet und Manipulationsmöglichkeiten ausschaltet, wie der Losentscheid (vgl. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2020, 1 Verg 1/19 m.w.N.).
  • VG Berlin, 22.08.2023 - 39 L 347.23
    Die Chancengleichheit ist durch die Verfahrensgestaltung sicherzustellen, wozu auch der hinreichende und den Umständen angemessene Schutz vor Manipulationen gehört (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 1991 - 6 P 15/89 - juris Rn. 27; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 20. März 2019 - 1 Verg 1/19 - juris Rn. 48).
  • VG Berlin, 22.08.2023 - 39 L 441.23
    Die Chancengleichheit ist durch die Verfahrensgestaltung sicherzustellen, wozu auch der hinreichende und den Umständen angemessene Schutz vor Manipulationen gehört (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 1991 - 6 P 15/89 - juris Rn. 27; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 20. März 2019 - 1 Verg 1/19 - juris Rn. 48).
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